Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2007/08/0108 E 2. April 2008Rechtssatz
Der Zusatz "HRB 4664K" wurde von der Beschwerdeführerin selbst im Wirtschaftsleben nicht regelmäßig verwendet. Es kann daher auch kein Zweifel bestehen, dass auch ohne einen solchen Zusatz die Beschwerdeführerin als juristische Person korrekt bezeichnet war (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 21. Februar 2007, Zl. 2006/08/0107, mwN).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080107.X02Im RIS seit
07.05.2008Zuletzt aktualisiert am
27.08.2008