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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/08/0239 E 2. April 2008 Besprechung in:ASoK Nr. 5/2010, S. 179 bis 188;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/08/0262 E 12. November 1991 RS 3(Hier: ohne den Klammerausdruck am Ende)Stammrechtssatz
Aus der Ausübung von Funktionen wie der Aufnahme und Entlassung von Arbeitnehmern, der Ausbezahlung der Löhne, der Entgegennahme von Bestellungen und der Durchführung von Kalkulationen kann für sich allein noch nicht auf die Dienstgebereigenschaft geschlossen werden (Hinweis E 16.11.1960, 1572/57) (hier: zur Frage der Dienstgebereigenschaft eines Landes - Bundeslandes - gegenüber Arbeitern, die bei Bauvorhaben von Bringungsgemeinschaften eingesetzt sind).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080240.X03Im RIS seit
06.05.2008Zuletzt aktualisiert am
10.03.2016