RS Vwgh 2008/4/2 2007/08/0240

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Veröffentlicht am 02.04.2008
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/08/0239 E 2. April 2008 Besprechung in:ASoK Nr. 5/2010, S. 179 bis 188;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0262 E 12. November 1991 RS 3(Hier: ohne den Klammerausdruck am Ende)

Stammrechtssatz

Aus der Ausübung von Funktionen wie der Aufnahme und Entlassung von Arbeitnehmern, der Ausbezahlung der Löhne, der Entgegennahme von Bestellungen und der Durchführung von Kalkulationen kann für sich allein noch nicht auf die Dienstgebereigenschaft geschlossen werden (Hinweis E 16.11.1960, 1572/57) (hier: zur Frage der Dienstgebereigenschaft eines Landes - Bundeslandes - gegenüber Arbeitern, die bei Bauvorhaben von Bringungsgemeinschaften eingesetzt sind).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080240.X03

Im RIS seit

06.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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