Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §16 Abs1;Rechtssatz
Es ist dem Gesetzgeber nicht zuzusinnen, dass er bei der 19. Novelle zum GSVG die Bestimmung des § 16 Abs. 1 ASVG nicht im Auge gehabt hat. Die Begründung einer gesetzlichen Krankenversicherung ist gemäß § 16 Abs. 6 ASVG als Wegfall einer Voraussetzung für die Begründung der Selbstversicherung zu sehen. Die Bestimmung kann auch nicht so verstanden werden, dass die Voraussetzung des Fehlens einer Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung nur im Zeitpunkt der Antragstellung bzw. des Beginns der Selbstversicherung vorliegen müsse, weil die Selbstversicherung gerade dann greifen soll, wenn eben keine andere Pflichtversicherung in der Krankenversicherung vorliegt (vgl. § 16 Abs. 1 ASVG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006080165.X01Im RIS seit
07.05.2008Zuletzt aktualisiert am
27.08.2008