RS Vwgh 2008/4/2 2007/08/0059

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Veröffentlicht am 02.04.2008
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Rechtssatz

Wenn ein Arbeitsloser die Zumutbarkeit einer zugewiesenen Arbeitsstelle gegenüber dem AMS bestreitet, dann hat sich das AMS mit dieser Frage in der Begründung seines Bescheides (hier betreffend den Entzug der Notstandshilfe) auch dann auseinander zu setzen, wenn es die Einwände nicht für berechtigt hält. Das AMS hat dann gegebenenfalls auch darzulegen, dass mit der in Aussicht genommenen Stelle auch eine konkret anzugebende, angemessene, insbesondere dem in Betracht kommenden Kollektivvertrag entsprechende Entlohnung verbunden ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 4. Juli 2007, Zl. 2006/08/0097, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080059.X01

Im RIS seit

08.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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