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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §44 Abs1;Rechtssatz
Bei den Dienstpflichtverletzungen nach § 44 Abs. 1 BDG einerseits und nach § 56 Abs. 2 BDG andererseits handelt es sich um einander nicht ausschließende Strafdrohungen (echte Deliktskonkurrenz). Dies schon deshalb, weil es sich bei ersterer um dienstliches Verhalten, bei letzterer um außerdienstliches Verhalten handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007090183.X01Im RIS seit
13.05.2008Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008