RS Vwgh 2008/4/3 2007/09/0183

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Veröffentlicht am 03.04.2008
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §56 Abs2;

Rechtssatz

Bei den Dienstpflichtverletzungen nach § 44 Abs. 1 BDG einerseits und nach § 56 Abs. 2 BDG andererseits handelt es sich um einander nicht ausschließende Strafdrohungen (echte Deliktskonkurrenz). Dies schon deshalb, weil es sich bei ersterer um dienstliches Verhalten, bei letzterer um außerdienstliches Verhalten handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007090183.X01

Im RIS seit

13.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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