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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Die Einstellung eines Strafverfahrens entfaltet im Staatsbürgerschaftsverleihungsverfahren keine Bindungswirkung. Es wäre der Behörde demnach nicht verwehrt gewesen, über den der zurückgelegten Anzeige zu Grunde liegenden Sachverhalt ein selbstständiges Ermittlungsverfahren und eigene Beweiswürdigungserwägungen vorzunehmen (vgl hiezu die hg. Erkenntnisse vom 22. August 2006, Zl. 2005/01/0026, und vom 13. Dezember 2005, Zl. 2003/01/0121; und die Besprechung von Gerhard Muzak in migralex 2007, Seite 67 f).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005010777.X02Im RIS seit
16.06.2008Zuletzt aktualisiert am
14.08.2008