RS Vwgh 2008/4/10 2007/01/1408

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Veröffentlicht am 10.04.2008
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs5 idF 2006/I/037;

Rechtssatz

§ 10 Abs. 5 StbG stellt darauf ab, ob die nachzuweisenden Einkünfte eine Lebensführung ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen der Gebietskörperschaften ermöglichen (Hinweis E vom 22. August 2007, Zl. 2007/01/0695). Nach dieser Rechtslage kann daher mit einem Bezug von Sozialhilfeleistungen kein Nachweis nach § 10 Abs. 5 StbG erbracht werden. Ob die von der Fremden bezogenen Sozialhilfeleistungen die in dieser Bestimmung angeführte Höhe nach den Richtsätzen des ASVG erreichen, oder ob sie anderen Einkünften "gleichwertig" wären, ist demnach ohne Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007011408.X01

Im RIS seit

04.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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