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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §10;Beachte
Besprechung in:GeSaktuell Nr 4/2008, S 164 - 167 ; SWK Nr 18/2008, S 511 - S 512; SWI 9/2008, 400 - 411;Rechtssatz
Eine ausländische Minderheitsbeteiligung unter 25% stellt typischerweise eine reine Kapitalinvestition dar und entspricht damit nicht einem aktiven operativen Engagement mittels einer Tochtergesellschaft. In dieser Hinsicht ist eine solche Beteiligung vergleichbar der im Abs. 3 des § 10 KStG 1988 angesprochenen Beteiligung, zumal der Abs. 3 gerade auf nicht operative Konstellationen (insbesondere verzinsliche Veranlagung von Kapital) abstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008150064.X16Im RIS seit
19.05.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013