Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §93;Beachte
Besprechung in:GeSaktuell Nr 4/2008, S 164 - 167; SWK Nr 18/2008, S 511 - S 512; SWI 9/2008, 400 - 411;Rechtssatz
Ein inländischer Investmentfonds ist ein Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile unterteilt ist, die im Miteigentum der Anteilsinhaber stehen. In steuerlicher Hinsicht erfolgt eine unmittelbare Zurechnung der Einkünfte an die Anteilsinhaber (vgl. Doralt/Kirchmayr, EStG8, § 93 Anhang I Tz 11; Tumpel, ÖStZ 2002, 9 (10)). Auch eine im Miteigentum gehaltene Beteiligung kann eine unmittelbare Beteiligung iSd § 10 Abs. 2 KStG 1988 sein, sodass der Umstand, dass die Beteiligung im Wege von Investmentfondsanteilen gehalten wird, für sich allein der Anwendbarkeit des § 10 Abs. 2 KStG 1988 nicht entgegenstünde. Der Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung steht es aber entgegen, wenn das Tatbestandsmerkmal des Beteiligungsausmaßes von zumindest einem Viertel (bezogen auf die jeweilige ausländische Gesellschaft) nicht erfüllt ist. In einem solchen Fall findet - nach originär innerstaatlichem Recht - § 10 Abs. 2 KStG 1988 auf die Auslandsdividenden keine Anwendung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008150064.X01Im RIS seit
19.05.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013