RS Vwgh 2008/4/18 2007/17/0169

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Veröffentlicht am 18.04.2008
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Index

22/03 Außerstreitverfahren

Norm

AußStrG 2003 §129;

Rechtssatz

Die Auslegung, wonach die Kostenersatzpflicht hinsichtlich eines Verfahrens zur Enthebung eines Sachwalters von dessen Ausgang (Enthebung oder Nichtenthebung) abhängig sein soll, findet im Wortlaut des § 129 AußStrG keinesfalls Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007170169.X03

Im RIS seit

09.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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