RS Vwgh 2008/4/22 2005/18/0068

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Veröffentlicht am 22.04.2008
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
FrG 1997 §38 Abs1 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0462 E 31. März 2004 RS 1

Stammrechtssatz

Die Fremdenbehörde ist nicht verpflichtet, die Gesamtheit der Umstände iSd § 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997, die noch geeignet erscheinen, eine relevante Vergrößerung der von dem Fremden ausgehenden Gefährdung der maßgeblichen öffentlichen Interessen herbeizuführen, als für die Verhängung des Aufenthaltsverbotes maßgeblich anzusehen, wenn schon in der jüngeren Vergangenheit liegende Umstände allein ausreichen, die Verhängung des Aufenthaltsverbotes zu rechtfertigen (Hinweis E 20.2.2001, 2000/18/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005180068.X01

Im RIS seit

10.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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