RS Vwgh 2008/4/23 2004/13/0142

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Veröffentlicht am 23.04.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen der Haftung im Abgabenverfahren sind eigenständig (auch hinsichtlich des Verschuldens) zu beurteilen, weshalb auch Beurteilungen der Verhaltensweisen des Vertreters im Gerichtsverfahren betreffend Abgabenhinterziehung (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 22. Februar 2000, 96/14/0158) oder vor einer anderen Verwaltungsbehörde (hier Magistrat Wien offenbar in Bezug auf nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge) nicht maßgeblich sein konnten.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004130142.X09

Im RIS seit

16.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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