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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Die Voraussetzungen der Haftung im Abgabenverfahren sind eigenständig (auch hinsichtlich des Verschuldens) zu beurteilen, weshalb auch Beurteilungen der Verhaltensweisen des Vertreters im Gerichtsverfahren betreffend Abgabenhinterziehung (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 22. Februar 2000, 96/14/0158) oder vor einer anderen Verwaltungsbehörde (hier Magistrat Wien offenbar in Bezug auf nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge) nicht maßgeblich sein konnten.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004130142.X09Im RIS seit
16.05.2008Zuletzt aktualisiert am
23.08.2011