RS Vwgh 2008/4/24 2007/07/0051

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Veröffentlicht am 24.04.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
VwGG §42 Abs2 Z1;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §34;

Rechtssatz

Die Ausweisung eines Schutzgebietes für eine Wasserversorgungsanlage hat nicht zur Folge, dass der Wasserberechtigte lediglich die Wahrung seiner Rechte im örtlichen Zusammenhang mit dem ausgewiesenen Schutzgebiet wahrnehmen kann. Werden wasserrechtlich bewilligungspflichtige Vorhaben außerhalb eines Schutzgebietes verwirklicht und sind deren Auswirkungen derart, dass die Rechte des Wasserversorgungsberechtigten berührt werden, so kommt diesem Parteistellung und die Möglichkeit zur Verfolgung seiner Rechte auch in einem solchen Verfahren zu.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070051.X02

Im RIS seit

14.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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