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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Ausweisung eines Schutzgebietes für eine Wasserversorgungsanlage hat nicht zur Folge, dass der Wasserberechtigte lediglich die Wahrung seiner Rechte im örtlichen Zusammenhang mit dem ausgewiesenen Schutzgebiet wahrnehmen kann. Werden wasserrechtlich bewilligungspflichtige Vorhaben außerhalb eines Schutzgebietes verwirklicht und sind deren Auswirkungen derart, dass die Rechte des Wasserversorgungsberechtigten berührt werden, so kommt diesem Parteistellung und die Möglichkeit zur Verfolgung seiner Rechte auch in einem solchen Verfahren zu.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070051.X02Im RIS seit
14.05.2008Zuletzt aktualisiert am
14.07.2008