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80/05 Pflanzenschutz SchädlingsbekämpfungNorm
PMG 1997 §2 Abs10;Rechtssatz
Steht fest, dass eine ausländische Gesellschaft mit Pflanzenschutzmitteln handelt und zu diesem Zweck auch in Österreich in Form von Lagertätigkeiten (Vorrätig-Halten von Pflanzenschutzmitteln für den Verkauf) aktiv ist, kann auf Grund dieses Betätigungsfeldes keinesfalls in Abrede gestellt werden, dass sie auch Inhaberin eines Geschäftes bzw Betriebes ist, das/der angesichts der im Inland betriebenen Lagertätigkeit den Bestimmungen des PMG 1997 unterliegt. Als solche hat diese Geselschaft die in § 30 Abs 1 und 2 PMG 1997 normierten Pflichten zu erfüllen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070124.X03Im RIS seit
16.05.2008Zuletzt aktualisiert am
08.05.2015