RS Vwgh 2008/4/24 2007/07/0124

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Veröffentlicht am 24.04.2008
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Index

80/05 Pflanzenschutz Schädlingsbekämpfung

Norm

PMG 1997 §2 Abs10;
PMG 1997 §30 Abs1;
PMG 1997 §30 Abs2;

Rechtssatz

Steht fest, dass eine ausländische Gesellschaft mit Pflanzenschutzmitteln handelt und zu diesem Zweck auch in Österreich in Form von Lagertätigkeiten (Vorrätig-Halten von Pflanzenschutzmitteln für den Verkauf) aktiv ist, kann auf Grund dieses Betätigungsfeldes keinesfalls in Abrede gestellt werden, dass sie auch Inhaberin eines Geschäftes bzw Betriebes ist, das/der angesichts der im Inland betriebenen Lagertätigkeit den Bestimmungen des PMG 1997 unterliegt. Als solche hat diese Geselschaft die in § 30 Abs 1 und 2 PMG 1997 normierten Pflichten zu erfüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070124.X03

Im RIS seit

16.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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