RS Vwgh 2008/4/25 2008/02/0045

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §102 Abs1;
KFG 1967 §103 Abs1 Z1;
VStG §5 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/02/0046

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/03/0049 E 12. Juli 1995 RS 2

Stammrechtssatz

Im Rahmen eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesitzer ist auch für die Hintanhaltung von eigenmächtigen Abweichungen von der vorgeschriebenen Fahrtroute Vorsorge zu treffen (hier: im Hinblick auf die großen Gewichtsschwankungen von Holz).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008020045.X03

Im RIS seit

23.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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