RS Vwgh 2008/4/25 2007/02/0119

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2008
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

BauKG 1999 §10 Abs1 Z3;
BauKG 1999 §10 Abs1 Z4;
VStG §9;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Das BauKG 1999 unterscheidet zwischen dem "bestellten" Koordinator, der gemäß § 10 Abs 1 Z 3 und 4 BauKG 1999 zur Verantwortung gezogen werden kann und der zu "benennenden" natürlichen Person, die vom Koordinator als juristischer Person zur Wahrnehmung der Koordinationsaufgaben namhaft gemacht werden muss mit dem Zweck, für alle Betroffenen und für die Behörden Klarheit hinsichtlich der Zuständigkeit zu schaffen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007020119.X05

Im RIS seit

23.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten