RS Vwgh 2008/4/28 2005/12/0268

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2008
beobachten
merken

Index

L22004 Landesbedienstete Oberösterreich
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §38 Abs3 impl;
LBG OÖ 1993 §92 Abs3;
LDG 1984 §19 Abs4 impl;

Rechtssatz

Ein anderer geeigneter Beamter im Sinne des § 92 Abs. 3 zweiter Satz Oö LBG 1993 steht immer dann von vornherein nicht zur Verfügung, wenn das dienstliche Interesse ausschließlich daran besteht, einen bestimmten Beamten von seiner Dienststelle zu entfernen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Juni 2000, Zl. 2000/12/0013 zu § 19 Abs. 4 zweiter Satz LDG 1984 mit identem Wortlaut wie der hier anzuwendende § 92 Abs. 3 zweiter Satz Oö LBG 1993 und das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1993, Zl. 93/12/0015 zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 38 Abs. 3 BDG 1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120268.X12

Im RIS seit

13.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten