RS Vwgh 2008/4/28 2007/12/0029

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Veröffentlicht am 28.04.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
64 Besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
65 Pensionsrecht für Bundesbedienstete
65/02 Besonderes Pensionsrecht
66 Sozialversicherung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASRÄG 1997;
ASVG §49;
BudgetbegleitG 01te 1997 Art13;
TeilpensionsG 1997 §1 Z4 lita;
TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb idF 2002/I/087;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof legte in seinem Erkenntnis vom 2. Juli 2007, Zl. 2006/12/0088, den Begriff des Entgelts aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit im Sinn des § 1 Z. 4 lit. a Teilpensionsgesetz vor dem Hintergrund des im Erkenntnis näher dargelegten Zusammenhanges zwischen dem Teilpensionsgesetz (Art. 13 des 1. Budgetbegleitgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 138) und dem ASRÄG 1997, BGBl. I Nr. 139, sowie der aus den dort zitierten Materialien zu diesen Gesetzen ersichtlichen Intention des Gesetzgebers, "im Gleichklang mit dem öffentlichen Dienst" auch für die Versorgungssysteme des ASVG, GSVG und BSVG Ruhens- und Anrechnungsbestimmungen zu schaffen, anhand des § 49 ASVG aus (im damaligen Beschwerdefall war der unselbständige Charakter der Erwerbstätigkeit unstrittig). Vor dem Hintergrund des im genannten Erkenntnis vom 2. Juli 2007 dargelegten Regelungszusammenhanges zwischen dem Teilpensionsgesetz einerseits und dem ASRÄG 1997 andererseits sind auch die Begriffe der "selbständigen" und der "unselbständigen" Erwerbstätigkeit im Sinne des § 1 Z. 4 Teilpensionsgesetz anhand sozialversicherungsrechtlicher Begriffsbestimmungen auszulegen.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120029.X01

Im RIS seit

13.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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