RS Vwgh 2008/4/28 2005/12/0100

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Veröffentlicht am 28.04.2008
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

In einem Beschwerdeverfahren nach Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG kann es auch nicht zur bloßen Feststellung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides ohne dessen Aufhebung kommen, weil eine solche Entscheidungsform für eine Bescheidbeschwerde einer Partei nach den genannten Bestimmungen und nach dem Inhalt des VwGG nicht zulässig ist.

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120100.X02

Im RIS seit

13.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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