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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die bloße Inklusion der Kopie von Aktenteilen (hier: 40 Seiten) im Bescheid genügt der in den §§ 58 bis 60 AVG normierten Begründungspflicht nicht. Weder sind daraus nämlich mit ausreichender Deutlichkeit die Feststellung eines bestimmten Sachverhaltes noch eine nachvollziehbare Beweiswürdigung, die die belBeh zu bestimmten Feststellungen veranlasst hat, ersichtlich.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006210332.X01Im RIS seit
28.05.2008Zuletzt aktualisiert am
17.03.2009