RS Vwgh 2008/4/29 2006/21/0332

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Veröffentlicht am 29.04.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Die bloße Inklusion der Kopie von Aktenteilen (hier: 40 Seiten) im Bescheid genügt der in den §§ 58 bis 60 AVG normierten Begründungspflicht nicht. Weder sind daraus nämlich mit ausreichender Deutlichkeit die Feststellung eines bestimmten Sachverhaltes noch eine nachvollziehbare Beweiswürdigung, die die belBeh zu bestimmten Feststellungen veranlasst hat, ersichtlich.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006210332.X01

Im RIS seit

28.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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