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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Für Gebäude land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die weder der Intensivtierhaltung dienen noch landwirtschaftliche Produktionsstätten industrieller Prägung darstellen und die im Bauland-Dorfgebiet errichtet werden sollen, ist kein (allgemeiner) Immissionsschutz vorgesehen. Der auch im Bauland-Dorfgebiet in Betracht kommende Immissionsschutz der Anrainer wurde vom Verwaltungsgerichtshof - von den im Beschwerdefall nicht relevierten, in verschiedenen speziellen Vorschriften der Kärntner Bauordnung bzw. Kärntner Bauvorschriften, allenfalls des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes enthaltenen Immissionsschutzbestimmungen abgesehen - nur bezüglich der im § 26 Krnt BauO an Bauvorhaben gestellten Anforderungen als Nachbarrecht im Sinne des § 23 Abs. 3 lit. i Krnt BauO gewährt (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 2006, Zl. 2005/05/0301, mit weiteren Nachweisen).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050313.X01Im RIS seit
13.06.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008