Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1152;Rechtssatz
Das AMS hat, wenn auf das gegenständliche Dienstverhältnis kein Kollektivvertrag anwendbar ist, zu beurteilen, ob es sich bei der angebotenen Entlohnung für die konkrete Beschäftigung um ein angemessenes Entgelt im Sinne des § 1152 ABGB handelt, also um ein Entgelt, das sich unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Bedachtnahme darauf, was unter ähnlichen Umständen geschieht oder geschehen ist, ergibt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. Mai 2006, Zl. 2004/08/0177, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080084.X02Im RIS seit
09.06.2008Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011