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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Der (bedingte) Vorsatz, eine zugewiesene Beschäftigung zu vereiteln, muss sich auf alle Tatbestandselemente beziehen, also auch darauf, dass die zugewiesene Beschäftigung zumutbar im Sinne des § 9 Abs. 2 AlVG ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080163.X03Im RIS seit
04.07.2008Zuletzt aktualisiert am
23.07.2013