RS Vwgh 2008/5/7 2007/08/0163

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Veröffentlicht am 07.05.2008
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Rechtssatz

Der (bedingte) Vorsatz, eine zugewiesene Beschäftigung zu vereiteln, muss sich auf alle Tatbestandselemente beziehen, also auch darauf, dass die zugewiesene Beschäftigung zumutbar im Sinne des § 9 Abs. 2 AlVG ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080163.X03

Im RIS seit

04.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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