Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
RAO 1868 §5 Abs2;Rechtssatz
Bei der Prüfung der Vertrauenswürdigkeit im Sinn des § 5 Abs. 2 RAO ist auch ein objektiver Aspekt zu berücksichtigen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. September 2007, Zl. 2006/06/0087). Es kommt grundsätzlich darauf an, ob aus einem in der Vergangenheit gesetzten Verhalten Rückschlüsse auf die mangelnde Vertrauenswürdigkeit gezogen werden können. Bei der Ausschließung aus der Verteidigerliste handelt es sich um eine Maßnahme, die Nachteile für die Rechtspflege und das Ansehen der Strafverteidiger und der Strafjustiz hintanhalten soll.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007060333.X05Im RIS seit
24.06.2008Zuletzt aktualisiert am
22.10.2013