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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/04/0111 E 29. Mai 1990 RS 3 (Hier mit dem Zusatz: Ab dem Vorliegen einer Zustellungsbevollmächtigung (§ 9 ZustG) hat die Behörde jedoch nur mehr an den Zustellungsbevollmächtigten und nicht an den Vertretenen zuzustellen; wird stattdessen an den Vertretenen selbst zugestellt, ist diese Zustellung unwirksam (vgl. die in Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2 (1998), S 1925 f E 50. zu § 9 ZustG wiedergegebene hg. Rechtsprechung).)Stammrechtssatz
Eine allgemeine Vertretungsvollmacht schließt im allgemeinen, dh wenn nicht der Empfang von Schriftstücken ausgeschlossen ist, die Zustellungsbevollmächtigung ein.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Vertretungsbefugnis Inhalt UmfangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007060167.X01Im RIS seit
13.06.2008Zuletzt aktualisiert am
24.07.2008