RS Vwgh 2008/5/8 2007/06/0333

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.2008
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Index

25/01 Strafprozess
27/01 Rechtsanwälte

Norm

RAO 1868 §5 Abs2;
StPO 1975 §39 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/10/0255 E 19. März 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Die Streichung von der Liste der Verteidiger hat zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine Eintragung nicht (mehr) vorliegen (vgl zB das hg Erkenntnis vom 27. Mai 1999, Zl 98/19/0117). Zu den Voraussetzungen für eine Eintragung in die Verteidigerliste zählt unter anderem die Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 5 Abs 2 RAO; der Verlust der Vertrauenswürdigkeit führt somit zur Ausschließung aus der Liste der Verteidiger im Sinne des § 39 Abs 3 StPO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007060333.X01

Im RIS seit

24.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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