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25/01 StrafprozessNorm
RAO 1868 §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/10/0255 E 19. März 2002 RS 1Stammrechtssatz
Die Streichung von der Liste der Verteidiger hat zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine Eintragung nicht (mehr) vorliegen (vgl zB das hg Erkenntnis vom 27. Mai 1999, Zl 98/19/0117). Zu den Voraussetzungen für eine Eintragung in die Verteidigerliste zählt unter anderem die Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 5 Abs 2 RAO; der Verlust der Vertrauenswürdigkeit führt somit zur Ausschließung aus der Liste der Verteidiger im Sinne des § 39 Abs 3 StPO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007060333.X01Im RIS seit
24.06.2008Zuletzt aktualisiert am
22.10.2013