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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
RAO 1868 §34 Abs1 lita;Rechtssatz
Die rechtskräftige Eröffnung des Konkurses gemäß § 34 Abs. 1 lit. a RAO ist ein Grund für den bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses andauernden Verlust der Berechtigung zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes. Wenn auch der den Beschwerdeführer betreffende Konkurs im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits rechtskräftig aufgehoben war, so konnte die belangte Behörde deswegen, weil laut Auskunft des Masseverwalters und des Beschwerdeführers selbst der Konkurs nicht durch außerhalb der Verfügungsgewalt des Beschwerdeführers gelegene Umstände, sondern durch ein dem Beschwerdeführer selbst zurechenbares Verhalten verursacht worden war, aus der Konkurseröffnung zulässigerweise Rückschlüsse auf die Sorgfalt und auf das Pflichtbewusstsein des Beschwerdeführers ziehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. März 1990, Zl. 88/01/0226).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007060333.X03Im RIS seit
24.06.2008Zuletzt aktualisiert am
22.10.2013