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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wenn die Beschwerdeführer ausführen, durch das Unterbleiben der mündlichen Berufungsverhandlung sei es nicht möglich gewesen, einen trigonometrischen Punkt in der Natur zu ermitteln und diesen in den Bauplan umzulegen, wodurch es nicht möglich gewesen sei, zu überprüfen, ob das Bauwerk bescheidmäßig erstellt worden sei, so ist zu sagen, dass der Nachbar nach der anzuwendenden Tir BauO 1989 kein subjektives Recht auf die Festsetzung eines derartigen Punktes besitzt.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004060041.X01Im RIS seit
19.06.2008Zuletzt aktualisiert am
24.07.2008