RS Vwgh 2008/5/8 2007/06/0333

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/01 Rechtsanwälte

Norm

RAO 1868 §5 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach der hg. Judikatur zu dem Kriterium der Vertrauenswürdigkeit muss selbst bei längerem Wohlverhalten in anderen Berufsstellungen die Fortdauer der Vertrauensunwürdigkeit angenommen werden, wenn sie auf Verfehlungen beruht, die im reiferen Alter begangen wurden und deren Schwere und Wiederholung auf Charaktermängel schließen lassen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Dezember 1999, Zl. 97/19/0787).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007060333.X04

Im RIS seit

24.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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