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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
RAO 1868 §5 Abs2;Rechtssatz
Nach der hg. Judikatur zu dem Kriterium der Vertrauenswürdigkeit muss selbst bei längerem Wohlverhalten in anderen Berufsstellungen die Fortdauer der Vertrauensunwürdigkeit angenommen werden, wenn sie auf Verfehlungen beruht, die im reiferen Alter begangen wurden und deren Schwere und Wiederholung auf Charaktermängel schließen lassen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Dezember 1999, Zl. 97/19/0787).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007060333.X04Im RIS seit
24.06.2008Zuletzt aktualisiert am
22.10.2013