RS Vwgh 2008/5/15 2008/09/0063

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Veröffentlicht am 15.05.2008
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67b Z2;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Zur Überprüfung der materiellen Richtigkeit der Entscheidung des unabhängigen Verwaltungssenates über die Frage der Rechtmäßigkeit der faktischen Amtshandlung ist ausschließlich der von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt betroffenen Person der Rechtszug eingeräumt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008090063.X02

Im RIS seit

17.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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