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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67b Z2;Rechtssatz
Zur Überprüfung der materiellen Richtigkeit der Entscheidung des unabhängigen Verwaltungssenates über die Frage der Rechtmäßigkeit der faktischen Amtshandlung ist ausschließlich der von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt betroffenen Person der Rechtszug eingeräumt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008090063.X02Im RIS seit
17.11.2008Zuletzt aktualisiert am
26.04.2012