RS Vwgh 2008/5/15 2007/09/0238

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Veröffentlicht am 15.05.2008
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Dass die den beiden Ausländerinnen gewährten Leistungen (Kost und Logis) für den Beschuldigten nicht kostenintensiv waren, weil die Zimmer seines Gasthauses ohnehin leer gestanden seien, ist für die Frage des Vorliegens eines Synallagmas unerheblich, weil es auf die Geldwertigkeit der wechselweise erbrachten Leistungen ankommt, im vorliegenden Fall aber den erbrachten geldwerten Arbeitsleistungen die geldwerte Zurverfügungstellung von freier Kost und Logis gegenüberstand. Daher war ein Synallagma anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007090238.X03

Im RIS seit

10.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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