RS Vwgh 2008/5/20 2005/12/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.2008
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137;

Rechtssatz

Soweit die Beschwerde die Heranziehung einer bestimmten Richtverwendung zur vergleichenden Bewertung des Arbeitsplatzes des Beschwerdeführers rügt, ist darauf hinzuweisen, dass es der Behörde frei steht, welche Richtverwendung sie zur Einordnung eines Arbeitsplatzes heranzieht. Insbesondere kann ein Einwand einer mangelnden Vergleichbarkeit der Arbeitsplatzaufgaben nicht wirksam erhoben werden (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 26. Mai 2003, Zl. 2002/12/0340, oder vom 27. September 2005, Zl. 2000/12/0198).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120113.X10

Im RIS seit

04.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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