RS Vwgh 2008/5/20 2008/12/0068

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Veröffentlicht am 20.05.2008
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40;
BDG 1979 §41a;

Rechtssatz

Für Angelegenheiten der Verwendungsänderung ist jedenfalls die Berufungskommission die zuständige Berufungs- und Devolutionsbehörde; dies gilt auch für vorübergehende Verwendungsänderungen und ihre allfälligen Folgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008120068.X02

Im RIS seit

22.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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