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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Mitarbeiter der für Arbeitsplatzbewertungen zuständigen Fachabteilung (jetzt des Bundeskanzleramtes) erfüllen auf Grund ihrer Ausbildung die Voraussetzungen für die Heranziehung als Amtssachverständige für Bewertungsfragen im Sinne des § 52 AVG (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 5. Juli 2006, Zl. 2005/12/0042). Die Zugehörigkeit des herangezogenen Amtssachverständigen zu dieser Fachabteilung begründet für sich allein auch keine maßgebliche Relevanz für eine allfällige Befangenheit im Sinne des § 53 AVG (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. April 2003, Zl. 2001/12/0195).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120218.X12Im RIS seit
11.07.2008Zuletzt aktualisiert am
25.10.2011