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L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkNorm
AVG §37;Rechtssatz
Auch im Dienstrechtsverfahren trifft die Behörde die Pflicht zur Ermittlung und zur Begründung ihrer Entscheidung. Als zulässiger Ermittlungsschritt kommt auch die Schätzung durch die Behörde in Betracht, auch wenn dafür keine ausdrückliche verfahrensrechtliche Grundlage - wie etwa in § 184 BAO - besteht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 1996, Zl. 94/12/0144, sowie betreffend die Schätzung einer Fahrgeschwindigkeit zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung etwa das hg. Erkenntnis vom 3. September 2003, Zl. 2001/03/0172, mwN).
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007120105.X01Im RIS seit
11.07.2008Zuletzt aktualisiert am
05.11.2008