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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Beamte hat ein subjektives Recht auf Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Einstufung seines Arbeitsplatzes und dieses Recht kommt auch einem bereits in Ruhestand befindlichen Beamten zu, der während des Dienststandes in das Funktionszulagenschema optiert hat (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 2003, Zl. 2003/12/0059).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120196.X06Im RIS seit
11.07.2008Zuletzt aktualisiert am
18.12.2014