Hallo, Bei Eintritt in ein Ministerium lag ‚nur‘ einen Bachelorabschluss vor, deshalb wurde ein Vorbildungsausgleich von 2 Jahren (da Bachelor unter 240 ECTS) in Abzug gebracht., welcher die Vorrückung bis 08/18 hemmt. Nun wurde ein Master abgeschlossen. In §15 (4) Abs. 2 steht ganz am End... mehr lesen...