§ 19 StVO Vorrang (6a). "Radfahrer, die eine Radfahranlage verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben." Wie sieht das bei "nicht fließenden Verkehr" aus? Annahme: T-Kreuzung, entlang der Vorrangstraße verläuft ein Radweg. Dieser endet an der Kreuzung. Außerdem... mehr lesen...