Was passiert, wenn ein Wohnungseigentümer/Anrainer längere Zeit im Ausland ist und die Information des Anschlages ihn nicht erreicht und er damit bei der Bauverhandlung nicht anwesend sein bzw. Einspruch erheben kann, weil er eben gar keine Information über geplante Bautätigkeiten hat? Wie gewäh... mehr lesen...