Hallo Meine Fragen lautet: Gelten die Bestimmungen des § 123 StPo auch für die Abnahme von Fingerabdrücken? Ist dieser Eingriff, als ein Eingriff in die körperliche Integrität qualifiziert. Wenn ja, ist dann eine richterliche Bewilligung notwendig, oder gilt dafür die gleiche Bestimmung, wie ... mehr lesen...