Meiner Meinung nach enthält die Bestimmung des APG §12 im letzten Satz des Abs. 3 Z 2 eine meiner Meinung nach zumindest diskussionswürdige Bestimmung: "In dem Kalenderjahr, in das der Stichtag fällt, hat keine Aufwertung der Gesamtgutschrift des vorangegangenen Kalenderjahres zu erfolgen." Nun... mehr lesen...