Im September 2016 wurde §13KKG daraufhin geändert, dass der Nachweis für nicht in den Abwasserkanal eingebrachte Wassermengen mittels Subzähler nachzuweisen sind. Im Artikel II des LGBL wird festgehalten, dass Bescheide vor Inkraftreten dieser Änderung aufrecht bleiben. Für die Jahre 2012 - 2014 ... mehr lesen...