Die Textpassage ... "auf Geh- und Radwegen" ist unpräzise. Hier sind wohl Verkehrsflächen gemeint, die Radfahrer und Fußgänger GEMEINSAM benutzen dürfen. Hier sollte der Verweis auf das entsprechende Verkehrszeichen hingewiesen werden. Weiters zu (3a) : Es ist unverständlich, daß sich Radfahrer n... mehr lesen...