Guten Tag liebe Community, laut §750 AGBG: § 750: Wenn kein zur Erbfolge Berechtigter vorhanden ist und auch sonst niemand die Verlassenschaft erwirbt, hat der Bund das Recht, sie sich anzueignen. Aber ich mir stark sicher das kein Vermögen über bleibt sondern nur Schulden. Kein Erbe wird dieses... mehr lesen...