Der Zahlungsanspruch des Notars hängt davon ab, wer seine Dienste offiziell in Auftrag gegeben hat. Da der Verkäufer den Notar beauftragt hat, trägt dieser wahrscheinlich die Kosten. Wenn der Kaufvertrag nicht unterzeichnet wurde und die Gültigkeit des Angebots abgelaufen ist, besteht für Sie wah... mehr lesen...