Guten Tag, einmal hypotethisch angenommen, das Smartphone von Herrn X wurde von der Behörde beschlagnahmt und die Daten vom dem Gerät mit der Cellebrite-Software ausgelesen. Soweit mir bekannt, gibt es keine Rechtsgrundlage zur Nutzung von Cellebrite bzw. findet das in einer Grauzone statt. Jene... mehr lesen...