Hallo, das ist grundsätzlich möglich. Neben dem Testament können Sie ein persönliches Schreiben hinterlegen, das im Todesfall an eine bestimmte Person ausgehändigt werden soll. Am besten besprechen Sie dies direkt mit dem Notar. Er kann Ihnen genau erklären, wie das Schreiben zu hinterlegen ist... mehr lesen...