Mit "kleineren Sachen" habe ich in diesem Zusammenhang nicht Sachen für den Lebensunterhalt gemeint, das war wohl irreführend. Gemeint sind kleinere Anschaffungen für das Kind selbst von Zeit zu Zeit. Glaubwürdig wird es schon sein müssen, das Moped mit 8 Jahren wird unrealistisch sein ;) Das Ki... mehr lesen...
Abschließend zur Info, falls das Thema noch jemanden betrifft. Habe jetzt direkt beim Gericht nachgefragt und die Rechtspflegerin hat mir sehr konkret geantwortet: Anschaffungen für das Kind sind jedenfalls ok, wenn sie glaubwürdig und nachvollziehbar sind. Kleinere Anschaffungen protokolliert ... mehr lesen...
Alles klar, vielen Dank für die Klarstellungen. Im Prinzip geht es ja um die Frage, ob das Mündelgeld für die nächsten 14 Jahre blockiert ist, oder ob man es sinnvoll (für das Kind) verwenden kann. Darf das Kind in höherem Alter (7 - 14 bzw. ab 14 Jahren) dann - die Zustimmung der Eltern vorausg... mehr lesen...
Korrekt, ich nehme an, dass § 215 die Grundlage ist. Was "besondere Zwecke sind" war mir allerdings unklar und habe auch nichts Konkretes dazu gefunden. Unser Sohn ist aktuell 4 Jahre alt. Dem § 164 ABGB Abs 2 würde ich grundsätzlich entnehmen, dass man nur die Verwaltungskosten (für die Veranl... mehr lesen...
Wir haben auf unseren Sohn stille Anteile der Firma übertragen und ich habe die 1. Gewinnausschüttung nun auch mündelsicher in einer Bundesanleihe veranlagt. Die Frage stellt sich nur, ob man das Mündelgeld auch irgendwie verwenden darf, dazu habe ich nichts konkretes gefunden, nur den Passus "... mehr lesen...