Du hast recht, die Zivilprozessordnung (ZPO) kennt keine „eidesstattliche Erklärung“ im eigentlichen Sinne. Stattdessen gibt es die „Versicherung an Eides statt“, die vor allem im Verwaltungs- und Sozialrecht relevant ist, aber auch im Zivilrecht in bestimmten Fällen eine Rolle spielen kann. mehr lesen...