Kann nicht ausschließen, dass der AK-Arbeitsrechtlerin etwas missverstanden oder übersehen hat. Sollte das Gespräch telefonisch erfolgt sein, würde ich Dir einen Termin bei der Bezirksstelle anraten, wo man Einblick in Deine Unterlagen vornehmen würde. Gehe aber nicht davon aus, dass da was ander... mehr lesen...
Durch die Judikatur des OGH geht man davon aus, dass zuerst das ältest vorliegende Zeitguthaben verbraucht wird, damit die Mehrstunden nicht verfallen. Eigentlich sollte im Arbeitsvertrag eine Verfallsklausel enthalten bzw. die Verfallsfrist vereinbart worden sein, die mindestens 3 Monate beträgt... mehr lesen...
Hallo, meine Frage bezieht sich auf den Mehrarbeitszuschlag von 25 % und ihn umgebende Normen, wie sie in § 19d Abs 3a - 3d AZG geregelt sind. Ich bin in Teilzeit (keine Gleitzeit) beschäftigt und arbeite aufgrund eines (dauerhaft) erhöhten Arbeitskontingents eigentlich immer mehr, als vertragl... mehr lesen...